Die Geschichte der Zeitarbeit in Deutschland
In Deutschland gab es Arbeitnehmerüberlassung bereits nach dem ersten Weltkrieg. Sie fand hauptsächlich in den Bereichen Bau, Bergbau und Metallverarbeitung statt, verschwand aber nach der Nazi- und Nachkriegszeit gänzlich. Der Grundstein für die moderne Zeitarbeit wurde 1948 von zwei Rechtsanwälten in den USA gelegt, die selbst eine Vertretung für ihre erkrankte Sekretärin benötigten.
Wie sich die Zeitarbeit in Deutschland entwickelte, soll im Folgenden in groben Zügen dargestellt werden.
1960: erstes Zeitarbeitsbüro in Deutschland
Das erste Zeitarbeitsbüro in Deutschland wird eröffnet.
1962: Bundesanstalt für Arbeit sieht sich bedroht und klagt
Eröffnung eines Büros eines schweizerischen Unternehmens in Hamburg. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) sieht ihr (damals noch bestehendes) Alleinvermittlungsrecht, oft auch Vermittlungsmonopol genannt, bedroht und klagt.
1967: Weichenstellung Personalüberlassung Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht beendet den Rechtsstreit und stellt fest, dass die Ausdehnung des sogenannten Vermittlungsmonopols der BA auf Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit Artikel 12 des Grundgesetzes (Grundrecht der freien Berufswahl) nicht vereinbar sei.
1969: Gründung UZA
Der Unternehmerverband für Zeitarbeit e.V. (UZA) wird gegründet.
1970: Abschluss des ersten Tarifvertrages
Der erste Tarifvertrag für Angestellte wird zwischen dem UZA und der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG) abgeschlossen. Das Bundessozialgericht legt Kriterien fest, die die Zeitarbeit von der Arbeitsvermittlung unterscheiden.
1972: Arbeitnehmerüberlassunggesetz tritt in Kraft
Das Arbeitnehmerüberlassunggesetz (AÜG) tritt in Kraft und setzt der Branche enge Grenzen. Die maximale Überlassungsdauer beträgt 3 Monate. Die Bundesregierung wird aufgefordert, regelmäßig über Erfahrungen mit dem Gesetz zu berichten.
1976: Zusammenschluss UZA und BPL
Der UZA und der Bundesverband Personalleasing (BPL) schliessen sich zum Bundesverband Zeitarbeit Dienstleistungen auf Zeit e.V. (BZA) zusammen.
1982: Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe
Das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Bauhauptgewerbes tritt aufgrund zahlreicher Verstöße gegen geltendes Recht in dieser Branche in Kraft.
1985: Überlassungsdauer auf 6 Monate erhöht
Die maximal zulässige Überlassungsdauer wird von drei auf sechs Monate erhöht.
1994: Überlassungsdauer auf 9 Monate erhöht
Die maximal zulässige Überlassungsdauer wird von sechs auf neun Monate erhöht.
1997: Erhöhung der Überlassungsdauer auf 1 Jahr
Durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz wird die höchstzulässige Überlassungsdauer auf 12 Monate erhöht.
2002: Maximale Überlassungsdauer wird auf 24 Monate erweitert
Die maximale Überlassungsdauer wird auf 24 Monate erweitert (Job-AQTIV-Gesetz). Die Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e.V. (MZV) wird gegründet.